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§ 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/182Bl-LS 2010, 258 Heft 6 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH dahingehend, unter welchen Voraussetzungen von der Ernsthaftigkeit des Gebrauchs einer Marke auszugehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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