Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH dahingehend, unter welchen Voraussetzungen von der Ernsthaftigkeit des Gebrauchs einer Marke auszugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH dahingehend, unter welchen Voraussetzungen von der Ernsthaftigkeit des Gebrauchs einer Marke auszugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
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