§ 2 NahVersG; § 7 Abs 2 Z 2 NahVersG
Mit vorliegender Entscheidung stellt der OGH klar, dass das Nahversorgungsgesetz ein allgemeines Diskriminierungsverbot und somit die Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs vor Augen hat.
OGH 22.6.2010, 16 Ok 1/10