§ 14 UWG; § 7 UWG
Vorliegendes Judikat stellt den Unterlassungsanspruch in den Mittelpunkt der Entscheidung. Dabei war insbesonders herauszuarbeiten, unter welchen konkreten Voraussetzungen einem Unterlassungsbegehren zu entsprechen ist.
OGH 11.5.2010, 4 Ob 50/10x