§ 2 UWG
Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich der OGH differenzierend mit den Begriffen "Gesamteindruck" und "Gesamtinhalt" einer Ankündigung und dem blickfangartig herausgestellten Teil einer Werbung auseinanderzusetzen. Mit einer Entscheidungsanmerkung des Verfassers.
OGH 11.5.2010, 4 Ob 29/10h; OGH 11.5.2010, 4 Ob 47/10f