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§ 1330 ABGB; § 14 UWG; § 7 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/148Bl-LS 2010, 218 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 1330 ABGB; § 14 UWG; § 7 UWG

Mit seinem Erkenntnis hatte sich der OGH eingehend mit zentralen Fragen von Unterlassungsbegehren zu befassen und insofern festgestellt, dass es im konkreten Sachverhalt auf die Gefahr künftiger Rechtsverletzungen ankommt, und zwar ungeachtet des Wohlverhaltens des Beklagten im Verfahren erster Instanz.

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