§ 7 Abs 1 UWG
Gegenständlich war die Frage, wie der Urheber einer kreditschädigenden Behauptung den Wahrheitsbeweis zu erbringen vermag, einer Klärung zuzuführen.
OGH 11.5.2010, 4 Ob 50/10x
§ 7 Abs 1 UWG
Gegenständlich war die Frage, wie der Urheber einer kreditschädigenden Behauptung den Wahrheitsbeweis zu erbringen vermag, einer Klärung zuzuführen.
OGH 11.5.2010, 4 Ob 50/10x