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§ 7 Abs 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/150Bl-LS 2010, 218 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 7 Abs 1 UWG

Das erkennende Gericht hatte sich in vorliegender Sache mit dem Widerrufsanspruch als Beseitigungsanspruch zu beschäftigen, dem allerdings ein nachteiliger Zustand zugrunde liegen muss.

OGH 11.5.2010, 4 Ob 50/10x

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