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§ 30 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/153Bl-LS 2010, 219 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich der Frage zu widmen, ob ein bloßer Silbentausch einer Wort-Bild-Marke eine hochgradige Ähnlichkeit im Wortbild zu bewirken in der Lage ist und somit ein unlauteres Ausnutzen einer bekannten Marke bewirkt.

Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG

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