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§ 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 33 Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/154Bl-LS 2010, 219 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat beschäftigt sich eingehend mit der beschreibenden Wirkung des Begriffs "Goldhase" für Waren der Klasse 30.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 33 Abs 1 MSchG

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