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§ 3 Abs 1 PatG

ÖBl-LeitsätzePatentrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/155Bl-LS 2010, 219 Heft 5 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte das erkennende Gericht zu entscheiden, ob die bloße Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits nicht der Öffentlichkeit zugängliches Wissen indiziert.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 PatG

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