Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte das erkennende Gericht zu entscheiden, ob die bloße Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits nicht der Öffentlichkeit zugängliches Wissen indiziert.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 PatG
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Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte das erkennende Gericht zu entscheiden, ob die bloße Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits nicht der Öffentlichkeit zugängliches Wissen indiziert.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 PatG
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