§ 1 Abs 1 Z 1 ZPO; § 5 Abs 1 Z 4 KartG; § 879 ABGB
Der OGH hatte sich mit vorliegendem Erkenntnis der Lauterkeitswidrigkeit von Ausschließlichkeitsbindungen in Form von Bezugsbindungen und der Koppelung eines Bestandvertrags an eine Alleinbezugsverpflichtung zu widmen.