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§ 55 Abs 1 JN; § 528 Abs 2 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/160Bl-LS 2010, 220 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 55 Abs 1 JN; § 528 Abs 2 ZPO

Vorliegendes Judikat widmet sich mehreren in einer Klage als einheitlicher Streitgegenstand zusammengefasste Forderungen und untersucht in diesem Kontext das Vorliegen des tatsächlichen Zusammenhangs, wobei die einzelnen Ansprüche auf unterschiedliche Sachverhalte gestützt werden.

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