§ 55 Abs 1 JN; § 528 Abs 2 ZPO
Vorliegendes Judikat widmet sich mehreren in einer Klage als einheitlicher Streitgegenstand zusammengefasste Forderungen und untersucht in diesem Kontext das Vorliegen des tatsächlichen Zusammenhangs, wobei die einzelnen Ansprüche auf unterschiedliche Sachverhalte gestützt werden.