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§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO; § 502 Abs 3 ZPO; § 78 UrhG; § 87 UrhG

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/161Bl-LS 2010, 220 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO; § 502 Abs 3 ZPO; § 78 UrhG; § 87 UrhG

Der OGH stellt eindeutig klar, dass im Falle der Verletzung höchstpersönlicher Rechte ein Bewertungsausspruch zu unterbleiben hat. Fällt auch das Recht am eigenen Bild darunter?

OGH 20.4.2010, 4 Ob 43/10t

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