§ 15 Abs 2 FSG-DV; § 23 Abs 1 Z 1 bis 4 SanG; § 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 36 Abs 2 Z 1 FSG; § 24 Abs 3 und 5 FSG
Vorliegendes Erkenntnis widmet sich der Frage, welche Einrichtungen und Institutionen im Rahmen welches Verfahrens mit der Durchführung von Verkehrscoachings betraut werden dürfen.