§ 82 UrhG; § 353 EO
In vorliegender Sache war fraglich, ob der Anspruch auf nachträgliches Anbringen von Herstellerhinweisen an Drucksorten alleine durch Vernichtung und Neudruck oder auch durch nachträgliches Aufkleben von Hinweisen tunlich ist.
OGH 11.3.2010, 4 Ob 195/09v