§ 21 Abs 1 UrhG; § 914 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern der Gebrauchszweck eines Werks das Änderungsverbot durch Werknutzungsberechtigte beeinflusst. Vermag eine besondere Interessenslage eine Rechtfertigung für einen Verstoß darstellen?
OGH 11.5.2010, 4 Ob 49/10z