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§ 21 Abs 1 UrhG; § 914 ABGB

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/166Bl-LS 2010, 221 - 222 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 21 Abs 1 UrhG; § 914 ABGB

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, inwiefern der Gebrauchszweck eines Werks das Änderungsverbot durch Werknutzungsberechtigte beeinflusst. Vermag eine besondere Interessenslage eine Rechtfertigung für einen Verstoß darstellen?

OGH 11.5.2010, 4 Ob 49/10z

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