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§ 21 Abs 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/165Bl-LS 2010, 221 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 21 Abs 1 UrhG

Vorliegender Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob und unter welchen Voraussetzung der Werknutzungsberechtigte eigenmächtige Änderungen am Werk vornehmen darf.

OGH 11.5.2010, 4 Ob 49/10z

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