§ 20 Abs 1 UrhG; § 74 Abs 3 UrhG
Das erkennende Gericht widmet sich in verfahrensgegenständlicher Sache der Frage, ob ein Urheber die Entscheidung über Bezeichnung oder Nichtbezeichnung eines Werks auch nach dessen Veröffentlichung treffen kann.
OGH 20.4.2010, 4 Ob 13/10f