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§ 20 Abs 1 UrhG; § 74 Abs 3 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung); Manfred Büchele (Anmerkung)Bl-LS 2010/164Bl-LS 2010, 220 - 221 Heft 5 v. 1.9.2010

§ 20 Abs 1 UrhG; § 74 Abs 3 UrhG

Das erkennende Gericht widmet sich in verfahrensgegenständlicher Sache der Frage, ob ein Urheber die Entscheidung über Bezeichnung oder Nichtbezeichnung eines Werks auch nach dessen Veröffentlichung treffen kann.

OGH 20.4.2010, 4 Ob 13/10f

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