Art 9 Abs 1 MarkenRL; Art 56 GMV; § 58 MSchG; § 7 ABGB
Der OGH bezieht in entschiedener Sache Stellung zur Verwirkung von Urheberrechten. Fraglich war insofern, ob eine analoge Anwendung des markenrechtlichen Verwirkungstatbestands im Urheberrecht tunlich erscheint.