Art 13 Abs 1 GMV; Art 7 Abs 1 MarkenRL
Der EuGH hatte sich der Frage zuzuwenden, ob die Überlassung von Parfümtestern ohne Eigentumsübertragung eine Erschöpfung der durch die Marke verliehenen Rechte bewirkt.
Art 13 Abs 1 GMV; Art 7 Abs 1 MarkenRL
Der EuGH hatte sich der Frage zuzuwenden, ob die Überlassung von Parfümtestern ohne Eigentumsübertragung eine Erschöpfung der durch die Marke verliehenen Rechte bewirkt.