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§ 30 Abs 1 Z 2 MarkenschG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. InnsbruckBl-LS 2010/10Bl-LS 2010, 11 Heft 1 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Gegenständlich war die Verwechslungstauglichkeit einer Wort-Bild-Marke mit einer Wortmarke zu behandeln.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MarkenschG

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