Art 9 MarkenRL; § 2 Abs 3 MschG; § 10 MSchG; § 58 Abs 1 MSchG
In vorliegender Sache war die Verwirkung einer prioritätsälteren Marke iZm der Duldung der Benutzung durch einen Dritten zu behandeln.
OGH 22.9.2009, 17 Ob 14/09x
Art 9 MarkenRL; § 2 Abs 3 MschG; § 10 MSchG; § 58 Abs 1 MSchG
In vorliegender Sache war die Verwirkung einer prioritätsälteren Marke iZm der Duldung der Benutzung durch einen Dritten zu behandeln.
OGH 22.9.2009, 17 Ob 14/09x