Art 54 GMV; § 2 Abs 3 MschG; § 58 Abs 1 MSchG
In vorliegender Sache war die Verwirkung einer prioritätsälteren Marke iZm der Duldung der Benutzung durch einen Dritten sowie der Verwirkungseinwand klärend zu behandeln. Worauf kann dieser gestützt werden?
OGH 22.9.2009, 17 Ob 14/09x