Zusammenfassung: Vorliegend hatte sich der OPM mit der Zusammenrechnung von Streitwerten im Löschungsverfahren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 122 Abs 1 PatG; § 41 ZPO
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Zusammenfassung: Vorliegend hatte sich der OPM mit der Zusammenrechnung von Streitwerten im Löschungsverfahren zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 122 Abs 1 PatG; § 41 ZPO
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