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§ 42 Abs 1 MSchG; § 122 Abs 1 PatG; § 41 ZPO

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. InnsbruckBl-LS 2010/13Bl-LS 2010, 11 Heft 1 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Vorliegend hatte sich der OPM mit der Zusammenrechnung von Streitwerten im Löschungsverfahren zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 122 Abs 1 PatG; § 41 ZPO

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