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§ 38 Abs 1 UrhG; § 56c UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/259Bl-LS 2009, 220 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der OGH befaßte sich mit der Frage, ob die zur Herstellung eines Filmwerks benutzten und selbständigen oder filmbestimmten vorbestehenden Werke der Literatur und der bildenden Künste von § 56c UrhG erfaßt sein können und wann diesbezügliche Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können.

Rechtsgrundlagen: § 38 Abs 1 UrhG; § 56c UrhG

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