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§ 43 MSchG; § 139 Abs 2 PatG; § 373 Abs 2 ZPO

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/262Bl-LS 2009, 221 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob bei einem Rechtsmittel, das unter absichtlicher und mißbräuchlicher Verletzung von Formvorschriften eingebracht wurde, eine Mangelbehebung zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 43 MSchG; § 139 Abs 2 PatG; § 373 Abs 2 ZPO

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