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§ 394 EO

ÖBl-LeitsätzeExekutionsrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/263Bl-LS 2009, 221 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob ein Bescheid eines Ministeriums, mit dem die fehlende Arzneimittelqualität eines Produkts festgestellt wurde, eine Entscheidung iSd § 394 EO sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 394 EO

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