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§ 228 ZPO; § 81 UrhG

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/261Bl-LS 2009, 221 Heft 5 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der OGH befaßte sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Gefahr künftiger Rechtsverletzungen im Hinblick auf eine Behauptung, ein Recht zu besitzen und ausüben zu wollen, bestehen kann.

Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO; § 81 UrhG

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