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§ 6 ABGB

ÖBl-LeitsätzeZivilrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/222Bl-LS 2009, 168 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 6 ABGB

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, welches Ziel eine Gesetzesauslegung verfolgen sollte und ob das Gesetz nach den tatsächlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der Anwendung. ausgelegt werden muß.

OGH 24.2.2009, 4 Ob 225/08d

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