§ 78 UrhG
Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Verbreitung eines Bildes eines Politikers oder einer bekannten Person schrankenlos zulässig ist und inwieweit die Intimsphäre hierbei berücksichtigt werden muß.
OGH 24.2.2009, 4 Ob 233/08f