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§ 85 Abs 1 UrhG; § 34 MedienG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/224Bl-LS 2009, 168 - 169 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 85 Abs 1 UrhG; § 34 MedienG

Der OGH setzte sich mit dem Zweck der Urteilsveröffentlichung nach § 85 Abs 1 UrhG auseinander und wie diese im Hinblick auf den Persönlichkeitsschutz ausgestaltet sein muß.

OGH 24.2.2009, 4 Ob 233/08f

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