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§ 53 ff MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/199Bl-LS 2009, 164 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 53 ff MSchG

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob ein Organ im Betrieb eines Unternehmens für die Verletzung von Immaterialgüterrechten in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses trotz Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes nicht dagegen eingeschritten ist.

OGH 24.3.2009, 17 Ob 40/08v

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