§ 52 Abs 2 MSchG; § 53 Abs 1 MSchG; § 54 Abs 2 MSchG; § 1041 ABGB
Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, an wen Vergütungsansprüche für die ungerechtfertigte Nutzung eines Immaterialgüterrechts oder der Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 53 Abs 1 MSchG zu richten sind.