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§ 51 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2009/197Bl-LS 2009, 164 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 51 MSchG

Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, welche Elemente für einen Unterlassungsanspruch konkretisiert sein müssen und wie die Gefahr des Zuwiderhandelns gegen die Unterlassungspflicht einzustufen ist.

OGH 24.3.2009, 17 Ob 40/08v

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