§ 1 Abs 1 Z 1 KMG; § 4 Abs 1 KMG; § 4 Abs 3 KMG
Der OGH äußerte sich in dieser Entscheidung ua zu Fragen betreffend das Vorliegen eines öffentliches Angebot nach § 1 Abs 1 Z 1 KMG und dahingehend, ob eine Werbeanzeige, die den Angaben des Prospekts entgegensteht, als irreführend qualifiziert werden kann.