Zusammenfassung: Die BA äußerte sich zur Zuständigkeit des ÖPA iZm der Übertragung eines Europapatents.
Rechtsgrundlagen: § 24 PatV-EG; Art 2 Abs 2 EPÜ; Art 64 EPÜ; Art 97 Abs 2 EPÜ
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Zusammenfassung: Die BA äußerte sich zur Zuständigkeit des ÖPA iZm der Übertragung eines Europapatents.
Rechtsgrundlagen: § 24 PatV-EG; Art 2 Abs 2 EPÜ; Art 64 EPÜ; Art 97 Abs 2 EPÜ
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