Zusammenfassung: Ein irreführende Geschäftspraktik liegt vor, wenn der Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung ohne expliziten Hinweis erbringt
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 UWG; § 2 UWG
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Zusammenfassung: Ein irreführende Geschäftspraktik liegt vor, wenn der Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung ohne expliziten Hinweis erbringt
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 UWG; § 2 UWG
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