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§ 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 2 Abs 1, § 3 GSpG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/100Bl-LS 2009, 60 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz befasst sich mit der Frage, wann ein Verstoß gegen eine dem Lauterkeitsrecht ieS zuzuordnende Norm als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung iSd § 1 Abs 1 Z 1 UWG zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 2 Abs 1, § 3 GSpG

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