Zusammenfassung: Ein Täuschen des Unternehmers über die wesentlichen Merkmale eines Produkts stellt ein Abweichen von der Bestellung dar, sofern er den Verbraucher bei Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Diestleistung nicht darauf hinweist. In diesem Zusammenhang ist von einer irreführenden Geschäftspraktik iSd § 1 Abs 3 iVm § 2 UWG auszugehen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 2 UWG; § 1 Abs 3 UWG; § 2 Abs 1 Z 2 UWG; § 2 Abs 4 UWG