Zusammenfassung: Entfernt oder überdeckt ein Medienunternehmen in einem abgedruckten Lichtbild die Werbeaufschrift, zu dessen Tragen der Abgebildete aufgrund eines Sponsorvertrages verpflichtet ist, so stellt dies eine Behinderung fremder Werbung dar.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG