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§ 1 Abs 1 Z 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/95Bl-LS 2009, 59 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Entfernt oder überdeckt ein Medienunternehmen in einem abgedruckten Lichtbild die Werbeaufschrift, zu dessen Tragen der Abgebildete aufgrund eines Sponsorvertrages verpflichtet ist, so stellt dies eine Behinderung fremder Werbung dar.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG

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