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§ 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/96Bl-LS 2009, 59 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Auf die lauterkeitsrechtliche Generalklausel kann bei Fehlen eines besonderen Tatbestandsmerkmals des kennzeichenrechtlichen Schutzes zurückgegriffen werden, wobei die Grenzen des lauterkeitsrechtlichen Schutzes nicht ohne weiteres unterlaufen werden dürfen.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG

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