Zusammenfassung: Im Gegensatz zum KartG und UWG ist für den Bereich des NVG Voraussetzung für die Erlassung einer EV grds. die Bescheinigung einer entsprechenden Gefährdung.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 NVG; § 7 Abs 4 NVG; § 48 KartG; § 24 UWG; § 390 EO