Zusammenfassung: In dem vorliegenden Leitsatz werden die Zielsetzungen des NVG behandelt: diese gehen weit über den Lebensmitteleinzelhandel hinaus. Des weiteren wird auch auf den Begriff des "gewerblichen Wiederverkäufers" eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 1 NVG; § 2 NVG; § 1 Abs 1 HGB; § 1 Abs 2 Z 1 HGB