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§ 7 Abs 3 NVG; § 7 Abs 4 NVG; § 49 Abs 2 KartG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/129Bl-LS 2009, 64 - 65 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: In dem vorliegenden Leitsatz wird u.a. festgehalten, dass § 49 Abs 2 KartG auf Rekurs gegen eine EV nach § 7 Abs 4 NVG nicht (unmittelbar) anzuwenden ist.

Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 NVG; § 7 Abs 4 NVG; § 49 Abs 2 KartG

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