Zusammenfassung: In dem vorliegenden Leitsatz wird u.a. festgehalten, dass § 49 Abs 2 KartG auf Rekurs gegen eine EV nach § 7 Abs 4 NVG nicht (unmittelbar) anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 NVG; § 7 Abs 4 NVG; § 49 Abs 2 KartG
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