Zusammenfassung: Im Mittelpunkt des gegenständlichen Leitsatzes steht hier der Unlauterkeitsbegriff.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 1 Abs 1 Z 2 UWG
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Zusammenfassung: Im Mittelpunkt des gegenständlichen Leitsatzes steht hier der Unlauterkeitsbegriff.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UWG; § 1 Abs 1 Z 2 UWG
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