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§ 51 MSchG; § 14 UWG; § 405 ZPO

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/41Bl-LS 2009, 19 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 51 MSchG; § 14 UWG; § 405 ZPO

Das RMGericht ist innerhalb bestimmter Grenzen zur Neufassung des Streitgegenstandes berechtigt.

OGH 17 Ob 23/08v

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