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§ 55 MSchG; § 151 PatG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/42Bl-LS 2009, 19 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 55 MSchG; § 151 PatG

Gegenstand der vorliegenden Entscheidung ist im Wesentlichen Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Rechnungslegung.

OGH 17 Ob 23/08v

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