Zusammenfassung: Gegenstand der vorliegenden Entsch ist die Frage, ob das Verlegen oder Vergessen eines gerichtlichen Schriftstückes ein Überschreiten der leichten Fahrlässigkeit bedeutet, wenn das betreffende Schriftstück von hoher Wichtigkeit für die Partei ist. Ist in diesem Fall ein Wiedereinsetzungsantrag berechtigt?
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 129 PatG