§ 9 Abs 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Entscheidung ist die Frage der Kennzeichnungskraft.
OGH 17 Ob 33/08i
§ 9 Abs 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Entscheidung ist die Frage der Kennzeichnungskraft.
OGH 17 Ob 33/08i