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§ 33 Abs 4 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmuth Gamerith (Bearb)Bl-LS 2008/185Bl-LS 2008, 324 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 33 Abs 4 MSchG

Der OGH hatte sich mit der Behauptungs- und Beweislastverteilung für die ernsthafte Markenbenutzung zu befassen.

OGH 20.5.2008, 17 Ob 11/08d - BUZZ! II

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